Ansteuerbare PV-Anlagen ab Juni 2026: Was das ElWG bedeutet – pvplus.at

Ansteuerbare PV-Anlagen ab Juni 2026: Was das ElWG für Betreiber und Käufer bedeutet

Recht & Regulierung

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) führt Österreich ab Juni 2026 die Pflicht zur Ansteuerbarkeit von PV-Anlagen ein. Wer eine neue Anlage plant oder eine bestehende betreibt, sollte die neuen Anforderungen kennen. Dieser Beitrag erklärt, was sich konkret ändert, welche Wechselrichter geeignet sind und was für Bestandsanlagen gilt.

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist die umfassendste Reform des österreichischen Strommarktrechts seit über zwei Jahrzehnten. Es ersetzt das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und wurde im Dezember 2025 beschlossen. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bringt es eine Reihe relevanter Neuerungen, von denen die Pflicht zur Ansteuerbarkeit die weitreichendste ist.

PVplus gibt in diesem Beitrag einen praxisorientierten Überblick über die neue Gesetzeslage und ordnet ein, was die Änderungen für Neuanlagen, Bestandsanlagen und die Wahl der richtigen Komponenten bedeuten.

Was bedeutet „ansteuerbare PV-Anlage"?

Eine ansteuerbare PV-Anlage ist eine Anlage, deren Einspeiseleistung vom Netzbetreiber aus der Ferne reguliert werden kann. In der Praxis heißt das: Der Netzbetreiber kann die Einspeisung bei Netzüberlastung vorübergehend reduzieren oder im Regelfall die volle Leistung zulassen.

Die technische Umsetzung erfolgt in der Regel über den Wechselrichter, der ein entsprechendes Steuersignal empfangen und verarbeiten muss. Dieses Signal kann über verschiedene Wege übermittelt werden: per Rundsteuerempfänger, über das Smart Meter oder durch eine direkte Internetanbindung des Wechselrichters.

Das Einspeisemanagement Photovoltaik Österreich verfolgt damit ein klares Ziel: die Netzstabilität auch bei weiter steigender PV-Leistung im Stromnetz sicherstellen, ohne den Ausbau erneuerbarer Energien zu bremsen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Kernpunkte des ElWG für PV-Betreiber

Ansteuerbarkeit ab Juni 2026
Neue PV-Anlagen ab 3,68 kW netzwirksamer Leistung müssen ab Juni 2026 ansteuerbar sein. Der Netzbetreiber kann die Einspeisung im Bedarfsfall regeln, bei ausreichender Netzkapazität aber auch 100 % Einspeisung zulassen.
Recht auf Einspeisung
PV-Anlagen unter 15 kW behalten das Recht, im Ausmaß der bestehenden Bezugsleistung einzuspeisen. Anlagen über 15 kW dürfen bis zu 70 % der Bezugsleistung am Standort einspeisen. Für höhere Einspeiseleistungen wird ein Netzanschlussentgelt fällig.
Flexibler Netzzugang
Erstmals schafft das ElWG einen Rechtsrahmen für flexible Netzzugänge: Bis die volle Netzkapazität verfügbar ist, kann eine Anlage bereits mit reduzierter Leistung einspeisen. Das verkürzt Wartezeiten beim Netzanschluss erheblich.
Kostenfreie Einspeisung bis 20 kW
PV-Anlagen bis 20 kW netzwirksamer Leistung speisen weiterhin kostenfrei ins Stromnetz ein. Für größere Anlagen fällt ab 2027 ein Versorgungsinfrastrukturbeitrag von 0,05 ct/kWh an.
Vereinfachte Energiegemeinschaften
Das ElWG führt die „Gemeinsame Energienutzung" ein und vereinfacht die Gründung von Energiegemeinschaften. Die Umstellung bestehender Gemeinschaften erfolgt mit einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2026.

Wer ist von der Ansteuerbarkeitspflicht betroffen?

Die Pflicht zur Ansteuerbarkeit betrifft nicht alle Anlagen gleichermaßen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Kategorien unter die neue Regelung fallen.

Anlagentyp Leistung Ansteuerbar? Ab wann
Neuanlage ab 3,68 kW Pflicht Juni 2026
Neuanlage unter 3,68 kW Nicht erforderlich n/a
Bestandsanlage ab 3,68 kW Freiwillig Nachrüstung möglich
Bestandsanlage unter 3,68 kW Nicht erforderlich n/a
Anlage > 20 kW ab 20 kW Pflicht Juni 2026 + Infrastrukturbeitrag ab 2027

Wichtig: Die Ansteuerbarkeitspflicht betrifft primär Neuanlagen ab Juni 2026. Für bestehende Anlagen gibt es derzeit keine verpflichtende Nachrüstungspflicht. Allerdings kann eine freiwillige Nachrüstung sinnvoll sein, etwa um vom flexiblen Netzzugang zu profitieren oder bei einer geplanten Erweiterung der Anlage.

Wechselrichter-Guide: Welche Geräte sind ElWG-konform?

Die Ansteuerbarkeit wird technisch über den Wechselrichter umgesetzt. Entscheidend ist, dass der Wechselrichter ein externes Steuersignal empfangen und die Einspeiseleistung entsprechend anpassen kann. Es gibt drei gängige Steuerungswege.

Rundsteuerempfänger (RSE)

Der klassische Weg: Ein externes Gerät empfängt ein Signal des Netzbetreibers über die Stromleitung und steuert den Wechselrichter über potenzialfreie Kontakte an. Funktioniert unabhängig von einer Internetverbindung und wird von allen gängigen Wechselrichtern unterstützt.

Smart Meter Gateway

Bei Anlagen mit Smart Meter kann der Netzbetreiber die Steuerung über das intelligente Messsystem abwickeln. Voraussetzung ist ein kompatibles Smart Meter und ein entsprechend konfigurierter Wechselrichter. Diese Variante wird langfristig zum Standard.

Direkte Internetsteuerung

Moderne Wechselrichter können über ihre Cloud-Plattform direkt vom Netzbetreiber angesteuert werden. Die Umsetzung hängt von der jeweiligen Plattform und der Kooperation zwischen Hersteller und Netzbetreiber ab. Noch nicht flächendeckend verfügbar.

Herstellerübersicht: Ansteuerbarkeit der gängigsten Wechselrichter

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ansteuerbarkeit der in Österreich am häufigsten verbauten Wechselrichter-Marken.

Hersteller RSE-Anschluss Smart Meter Cloud-Steuerung Hinweis
Fronius Ja Ja Ja Über Fronius Solar.web und digitale I/Os. Alle aktuellen Modelle (Symo GEN24, Primo GEN24, Tauro) sind vorbereitet.
Huawei Ja Ja Teilweise Über FusionSolar-Plattform. Rundsteuerempfänger-Anschluss erfordert korrekte Pin-Belegung gemäß Herstelleranleitung.
SolarEdge Ja Ja Ja Über SolarEdge Monitoring-Plattform. Die Leistungsoptimierer auf Modulebene ermöglichen besonders feines Einspeisemanagement.
SMA Ja Ja Ja Über Sunny Portal und SMA Data Manager. Breite Kompatibilität mit Rundsteuerempfängern aller Netzbetreiber.
GoodWe Ja Teilweise Teilweise RSE-Anschluss bei aktuellen Modellen vorhanden. Cloud-Steuerung über SEMS-Portal möglich, Umsetzung variiert je nach Modell.

Empfehlung: Beim Kauf einer neuen PV Anlage sollte gezielt darauf geachtet werden, dass der gewählte Wechselrichter alle drei Steuerungswege unterstützt. So ist die Anlage nicht nur ab Juni 2026 ElWG-konform, sondern auch für zukünftige Anforderungen vorbereitet.

Was gilt für Bestandsanlagen?

Betreiber bestehender PV-Anlagen können zunächst aufatmen: Die Ansteuerbarkeitspflicht des ElWG betrifft in erster Linie Neuanlagen ab Juni 2026. Für Bestandsanlagen besteht derzeit keine verpflichtende Nachrüstung.

Dennoch gibt es Szenarien, in denen eine freiwillige Nachrüstung empfehlenswert oder sogar notwendig sein kann.

Wann sich eine Nachrüstung lohnt

  • Erweiterung der Anlage geplant: Wird die bestehende Anlage um Module oder einen Speicher erweitert und die Gesamtleistung überschreitet 3,68 kW, kann die Erweiterung als Neuanlage gewertet werden. In diesem Fall greift die Ansteuerbarkeitspflicht.
  • Flexibler Netzzugang gewünscht: Das ElWG ermöglicht erstmals flexible Netzzugänge, bei denen eine Anlage auch vor vollständigem Netzausbau einspeisen darf. Diese Option steht nur ansteuerbaren Anlagen offen.
  • Höhere Einspeiseleistung angestrebt: Wer mehr als die Standardquote (70 % der Bezugsleistung bei Anlagen über 15 kW) einspeisen möchte, benötigt einen gesteuerten Netzzugang.
  • Wechselrichter-Tausch steht an: Wenn der Wechselrichter ohnehin erneuert wird (z. B. nach 10 bis 15 Jahren), sollte das neue Gerät selbstverständlich ElWG-konform sein.

Nachrüstung in der Praxis

  • Prüfung des bestehenden Wechselrichters: Viele aktuelle Wechselrichter (ab Baujahr 2018/2019) verfügen bereits über die notwendigen Schnittstellen. Oft genügt eine Konfigurationsänderung oder die Installation eines Rundsteuerempfängers.
  • Kosten der Nachrüstung: Die Installation eines Rundsteuerempfängers liegt typischerweise bei 200 bis 500 Euro inkl. Montage. Bei älteren Wechselrichtern ohne geeignete Schnittstelle kann ein Gerätetausch notwendig sein.
  • Abstimmung mit dem Netzbetreiber: Vor einer Nachrüstung sollte der zuständige Netzbetreiber kontaktiert werden, um die bevorzugte Steuerungsart und die technischen Anforderungen abzuklären.

Versorgungsinfrastrukturbeitrag ab 2027

Eine weitere relevante Neuerung des ElWG betrifft den sogenannten Versorgungsinfrastrukturbeitrag, der ab 2027 für größere PV-Anlagen fällig wird.

Anlagen bis 20 kW
Weiterhin kostenfreie Einspeisung ins Stromnetz. Keine Änderung gegenüber der bisherigen Regelung.
Anlagen über 20 kW
Ab 2027 fällt ein fixer Beitrag von 0,05 ct/kWh an. Bei einer 30-kW-Anlage mit 30.000 kWh Jahreseinspeisung entspricht das rund 15 Euro pro Jahr. Der Beitrag ist damit bewusst niedrig angesetzt.

Für die meisten privaten Anlagenbetreiber (typischerweise 5 bis 15 kW) ändert sich durch den Versorgungsinfrastrukturbeitrag nichts. Relevant wird er vor allem für gewerbliche Anlagen und Mehrparteienhäuser.

Was PVplus für Neuanlagen empfiehlt

Das ElWG verändert die Anforderungen an die Anlagenplanung. PVplus berücksichtigt die neuen Vorgaben bereits bei allen aktuellen Projekten und empfiehlt Kaufinteressenten, auf folgende Punkte zu achten.

  1. Wechselrichter mit vollständiger Steuerungskompatibilität wählen: Alle drei Steuerungswege (RSE, Smart Meter, Cloud) sollten unterstützt werden. PVplus setzt standardmäßig auf Geräte, die diese Anforderung erfüllen.
  2. Monitoring-System einplanen: Ein Energie-Monitoring ist nicht nur für die Ertragsüberwachung sinnvoll, sondern bildet auch die Grundlage für intelligentes Einspeisemanagement. Bei PVplus ist das Monitoring standardmäßig enthalten.
  3. Speicher mitdenken: In Kombination mit einem Batteriespeicher lassen sich Einspeisespitzen glätten und der Eigenverbrauch erhöhen. Das reduziert die Abhängigkeit vom Netz und minimiert potenzielle Abregelungsverluste.
  4. Netzanschlussentgelt kalkulieren: Bei Anlagen über 15 kW sollte vorab geklärt werden, ob die Standard-Einspeiseleistung (70 % der Bezugsleistung) ausreicht oder ob ein zusätzliches Netzanschlussentgelt einkalkuliert werden muss.
  5. Förderungen prüfen: Die EAG-Bundesförderung und regionale Programme wie die Wiener Sonnenstrom-Offensive gelten auch für ElWG-konforme Anlagen.

Zusammenfassung: Was sich ab Juni 2026 ändert

Das ElWG bringt die bedeutendste regulatorische Änderung für Photovoltaik in Österreich seit Jahren. Die Pflicht zur Ansteuerbarkeit bei Neuanlagen ab 3,68 kW ist die zentrale Neuerung, die Anlagenbetreiber und Installateure gleichermaßen betrifft.

Für Kaufinteressenten bedeutet das: Die Wahl des Wechselrichters wird noch wichtiger als bisher. Wer heute eine Anlage plant, sollte sicherstellen, dass die verbauten Komponenten alle Steuerungsoptionen unterstützen.

Für Betreiber von Bestandsanlagen besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf, sofern keine Erweiterung geplant ist. Eine freiwillige Nachrüstung kann jedoch sinnvoll sein, um von den neuen Möglichkeiten des flexiblen Netzzugangs zu profitieren.

PVplus berücksichtigt die ElWG-Anforderungen bei allen neuen Projekten und berät bestehende Kunden individuell zur Frage, ob und wann eine Nachrüstung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Fragen zum ElWG oder zur Ansteuerbarkeit?

PVplus berät zu den neuen gesetzlichen Anforderungen, prüft bestehende Anlagen auf ElWG-Konformität und plant Neuanlagen von Anfang an zukunftssicher.

Unverbindliche Beratung anfordern →
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung. Die dargestellten Regelungen basieren auf dem ElWG (BGBl. I Nr. 91/2025) in der Fassung vom April 2026. Einzelne Durchführungsverordnungen stehen noch aus und können die praktische Umsetzung beeinflussen. Für tagesaktuelle Informationen empfiehlt sich ein Blick auf die Website von PV Austria.